|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle
Lieferungen und Leistungen der
Perixx Computer GmbH, Further
Str. 96, 41462 Neuss (im
folgenden „Perixx“), gelten die nachstehenden AGB. Abweichende Vereinbarungen sind nur
verbindlich, wenn sie von Perixx bestätigt wurden.
2.
Vertragsschluss
Der Kunde ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. Der
Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Annahme der Bestellung innerhalb dieser
Frist bestätigt, die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt oder mit der
Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung (Teillieferung) begonnen wurde. Sollte Perixx nach Vertragsschluss feststellen, dass die
bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist oder aus
rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Perixx entweder eine in
Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten.
3.
Preise und Lieferung
(1) Auskünfte über
Preise und Lieferzeiten sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.
(2) Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der
Auftragsbestätigung, Proforma- oder Endabrechnung. Auch die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts ist nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche zulässig.
(3) Ein Versand der
Ware erfolgt stets im Auftrag des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl von
Perixx Computer GmbH, sofern der Kunde die Ware nicht selbst abholt bzw.
abholen lässt. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die
Annahme der Ware verweigert oder erklärt diese nicht abnehmen zu wollen, kann Perixx
die Erfüllung des Vertrages verweigern und pauschal 25 % des Kaufpreises,
alternativ Ersatz des effektiv entstandenen Schadens, verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein
oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.
Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von Perixx Computer GmbH. Gegenüber Unternehmern bleibt das Eigentum
solange vorbehalten, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung
einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn Forderungen in
eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt
ist.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, tritt uns jedoch bereits jetzt
alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, auch dann
wenn die Ware nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung
dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch
verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in
Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, dass
der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Perixx Computer
GmbH wird zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freigeben, wenn
diese die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen. Wird der
Kaufgegenstand mit anderen Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt Perixx
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu
den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der
Verbindung oder Vermischung.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir jederzeit zur Rücknahme der Ware
berechtigt. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Gegenstände durch uns
liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist
oder wir dies ausdrücklich erklären.
5. Gewährleistung
(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten
die gesetzlichen Vorschriften. Im Verkehr mit Unternehmern besteht für
gebrauchte Sachen keine Gewährleistung, bei neuen Sachen hat Perixx Computer GmbH bei
Nacherfüllung die Wahl zwischen eine Gutschrift des Produktes oder der Lieferung
einer mangelfreien Sache. Beanstandungen
wegen erkennbarer Mängel oder erkennbar unvollständiger oder unrichtiger
Lieferung hat der Käufer uns unverzüglich nach Empfang, andere Mängel
unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Die für
Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB bleiben
hiervon unberührt, hiermit im Zusammenhang stehende Mitteilungen müßen binnen
zwei Wochen ab Liefereingang erfolgen.
(2) Die Abwicklung von Reklamationen im
Geschäftsverkehr mit Unternehmern erfolgt nach den „Bedingungen für die
Abwicklung von Reklamationen“.
(3) Für Mängel, die auf
unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Ware, ungewöhnliche Abnutzung oder
Eingriffe durch Dritte nicht vom Lieferer autorisierte Personen zurück zuführen
sind, wird nicht gehaftet. Das gleiche gilt für Mängel, die auf natürlichen
Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, unzureichende Wartung, Einflusse von
Fremdgeräten und Fremdsoftware zurück zuführen sind.
(4) In allen Fällen, in denen Perixx im Verkehr mit
Unternehmern aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum
Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haftet Perixx nur, soweit uns,
unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe
Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last
fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch
außer in den Fällen der Sätze 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist
mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuss, sofern der
Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wobei Perixx auch berechtigt
ist, am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen nicht.
|